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Viele Familien wünschen sich, dass die Immobilie als Eigentum auf die nächste Generation übergeht. Hierfür haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Die Immobilie durch Schenkung zu Lebzeiten zu übertragen oder diese im Rahmen einer Erbschaft nach Ihrem Tod weiterzugeben. Wir machen Sie mit den Vorteilen beider Varianten vertraut und erklären, was Sie beachten sollten.

 

Schenkung der Immobilie – was muss ich beachten?

Eine Schenkung der Immobilie ermöglicht es Ihnen, die Immobilie zu Lebzeiten an eine andere Person, z. B. Ihre Kinder, zu übergeben. Viele Familien wünschen dies, um die Erbschaftssteuer nach dem Todesfall zu vermeiden. Dennoch ist eine Schenkungssteuer zu beachten, für die eine Freigrenze berücksichtigt wird. Wie hoch der Steuerfreibetrag bei der Schenkung ausfällt, hängt vom Familienverhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem ab.

Oft wird übersehen, wie viele Faktoren den Wert einer Immobilie beeinflussen. Modernisierungen, Sanierungen und bauliche Veränderungen können genauso wie die Marktlage den konkreten Wert einer Immobilie im Moment der Schenkung beeinflussen. Ist potenziell eine Schenkungssteuer zu zahlen, wird das Finanzamt ein gerichtsfestes Gutachten einfordern – hier berät Sie UNO Immobilien umfassend!

 

Was gilt für das Vererben einer Immobilie?

Ähnlich wie bei einer Schenkung fällt beim Erbe eine Steuer an. Die Freibeträge entsprechen denen bei einer Immobilienschenkung, allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Immobilie im Falle der Erbschaft nur einen Teil des gesamten Erbes darstellt. Hier ist es wahrscheinlicher, über den Freibetrag hinaus zu erben und so eine Steuer zu zahlen.

Um für Ihre Situation die passende Lösung zu finden und kein Risiko einzugehen, empfiehlt sich ein frühzeitiges Handeln und die Abklärung der Gegebenheiten.

 

Besonderheiten bei einer Erbschaft

Was von Erben oft übersehen wird: Sofern das Erbe von einzelnen Personen oder einer Erbengemeinschaft angenommen wird, ist von ihnen auch die Erbschaftsteuer zu entrichten. Dies können hohe Geldsummen sein, die betroffene Personen vielleicht nicht sofort verfügbar haben. Die Annahme des Erbes kann somit zur immensen finanziellen Belastung werden.

Sofern keine enge, emotionale Bindung zum Haus der Eltern oder Großeltern besteht, ist ein Verkauf der Immobilie anzudenken. Der Erlös deckt die zu zahlende Erbschaftssteuer und schafft zusätzliche Freiräume für finanzielle Investitionen.

 

Gerichtsfestes Gutachten als essenzielle Grundlage

Ein gerichtsfestes Gutachten liefert eine objektive Bewertung des Immobilienwerts, basierend auf genauen und nachvollziehbaren Methoden. Ein solches Gutachten bietet sowohl dem Schenker als auch dem Empfänger oder Erben eine verlässliche Grundlage für ihre Entscheidungen. Es minimiert das Risiko von Streitigkeiten und rechtlichen Auseinandersetzungen, da es auf Fakten und Expertenmeinungen basiert. Durch seine neutralen und sachlichen Informationen ermöglicht ein gerichtsfestes Gutachten eine fundierte Einschätzung des Wertes der Immobilie, wodurch die Transparenz und Ehrlichkeit des Schenkungs- oder Erbprozesses gefördert werden.

Das Team von UNO Immobilien steht Ihnen bei beiden Vorhaben kompetent zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne für weiterführende Informationen.