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Eine Scheidung bringt oft Diskussionen mit sich und die gemeinsam bewohnte Immobilie wird schnell zum Streitobjekt. Dabei ist rechtlich eindeutig geklärt, wer einen Anspruch auf die Immobilie hat. Selbst bei einer gütlichen Trennung ist eine bedachte Absprache nötig, wie Haus oder Wohnung zukünftig genutzt werden sollen. Ein professioneller Makler oder Sachverständiger wird hier zum neutralen Begleiter, beispielsweise um durch ein gerichtsfestes Gutachten Sicherheit beim Immobilienwert zu schaffen.

 

Wer hat bei einer Scheidung Anrecht auf die Immobilie?

Auch wenn der Streit um eine Scheidungsimmobilie schnell hochkochen kann – das Anrecht auf dieses Eigentum ist grundsätzlich klar geregelt. Im Idealfall wurden die Eigentumsverhältnisse über einen Ehevertrag geregelt. Außerdem spielt ein, ob einer der beiden Partner die Immobilie mit in die Ehe gebracht hat oder diese gemeinsam erworben oder erbaut wurde.

Bei einer vereinbarten Gütertrennung und der Immobilie als vorheriges Eigentum hat der Partner weiterhin ein volles Anrecht auf die Immobilie, die er in die Ehe einbrachte. Sind beide Partner im Grundbuch eingetragen bzw. haben sich auf eine Zugewinngemeinschaft geeinigt, steht beiden Personen 50 % der Immobilie zu.

Achtung: Die notariell getroffene Regelung kann von den Kreditnehmern des Baukredits abweichen. Hier sind nicht zwingend beide Partner in den Vertrag eingetragen, was grundsätzlich zu empfehlen ist.

 

Nutzung der Immobilie nach der Scheidung – Ihre Möglichkeiten

Ohne Streit und Diskussionen ist bei einer gemeinsam erworbenen Immobilie zu überlegen, wie eine zukünftige Nutzung aussehen könnte. Eine gütliche Einigung, unterstützt durch einen Notar oder uns als professionellen Makler, könnte diese Formen annehmen:

  1. Selber bewohnen: Ein Partner kauft dem anderen seinen Anteil ab und wird zum alleinigen Eigentümer. Die Immobilie kann er anschließend selbst bewohnen.
  2. Aufteilen: Sofern es räumlich möglich ist und Einigkeit herrscht, kann die Immobilie aufgeteilt werden, beispielsweise auf Wohnungen in verschiedenen Etagen.
  3. Vermieten: Die Immobilie wird nicht mehr selbst bewohnt, sondern vermietet. Die Mieteinnahmen könnten einem oder beiden Partnern zufallen.
  4. Verkaufen: Auch der Verkauf der Immobilie ist möglich. Der Erlös wird zu 50 % auf die beiden ehemaligen Ehepartner aufgeteilt, sofern nicht anders festgelegt wurde.

 

Wann lohnt das Gutachten eines Sachverständigen?

Speziell bei einer Ausgleichszahlung an den Partner möchte sich der zukünftige Eigentümer vor dem Vorwurf schützen, zu wenig gezahlt zu haben. Im Streit kann ein Familiengericht anordnen, dass der Wert der Immobilie durch einen professionellen Sachverständigen ermittelt wird. Diese Art von Gutachten hat bei fehlender Einigkeit zwingend zu erfolgen. Außergerichtlich gibt es beiden Seiten die Sicherheit, sich finanziell fair zu einigen und einen präzisen Wert für Aufteilung oder Verkauf zu kennen.

 

Mit UNO Immobilien die Scheidung besser meistern

Um ein unabhängiges und fachkundiges Urteil in der Scheidungsphase einzuholen, steht Ihnen das Team von UNO Immobilien gerne zur Seite. Wir begleiten beide Seiten als fairer Ansprechpartner auf Augenhöhe und sorgen für Klarheit bei allen Immobilienfragen.