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Der Erbfall ist eine besondere Lebenssituation. In der Phase der Trauer um einen geliebten Menschen müssen weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Soll die Immobilie selbst genutzt oder verkauft werden? Und wie sieht es mit der Besteuerung aus? Unser Artikel fasst für Sie kompakt zusammen, was Sie über die Erbschaft einer Immobilie wissen sollten.

 

Annahme oder Ausschlage des Erbes

Tritt der Erbfall ein, werden ein oder mehrere Erben kraft Gesetzes oder Testaments Rechtsnachfolger. Die Erben haben sechs Wochen Zeit, die Erbschaft auszuschlagen. Im Falle einer Immobilie macht dies Sinn, wenn diese überschuldet ist – denn neben dem Wohneigentum geht auch die Schuldenlast auf die Erben über.

In der emotionalen Zeit eines Todesfalls sollte man sich die Zeit nehmen, einen Blick in das Grundbuch zu werfen. Daraus geht hervor, ob die Immobilie belastet ist oder nicht. Auch der Wert der Immobilie sollte überprüft werden, bevor man die Erbschaft bedenkenlos annimmt.

 

Die Besonderheit einer Erbengemeinschaft

Bei einer Einzelerbschaft ist die rechtliche Situation einfach. Wird die Erbschaft angenommen, wird der Erbe neuer Eigentümer, was durch Änderung des Grundbucheintrags beim Notar geschieht. Bei mehreren Erben – also einer Erbengemeinschaft – muss eine Einigung über die Verwendung der Immobilie erzielt werden.

Wenn im Testament nichts anderes bestimmt ist, geht die Immobilie zu gleichen Teilen in das Eigentum der Erben über. Die Erfahrung zeigt, dass es häufig unterschiedliche Interessen im Umgang mit der Erbschaftsimmobilie gibt. Nicht selten streiten sich Geschwister darüber, ob die elterliche Immobilie verkauft oder selbst bewohnt werden soll. Hier sichern wir Ihnen als Immobilienmakler eine unabhängige Beratung zu.

 

Welche Optionen Ihnen offenstehen

Sie haben die Erbschaft angenommen und überlegen, wie die Immobilie in Zukunft genutzt werden kann. Grundsätzlich stehen Ihnen drei Wege offen.

Eigennutzung

Nach einer Modernisierung der Immobilie kann der Erbe direkt in sein Eigentum einziehen. In diesem Fall ist es sinnvoll, Alleineigentümer der selbst bewohnten Immobilie zu werden. Den anderen Erben, z. B. Ihren Geschwistern, würden Sie den jeweiligen Erbteil abkaufen. Dies setzt natürlich entsprechende finanzielle Mittel voraus.

Verkauf

Hat kein Erbe Interesse an der Eigennutzung der Immobilie, kommt ein Verkauf in Frage. Diesen wickeln wir von UNO Immobilien vertrauensvoll für Sie ab. Der Verkaufserlös wird nach deutschem Erbrecht unter den Erben aufgeteilt.

Vermietung

Wie beim Verkauf einer Immobilie unterstützen wir Sie auch bei der Vermietung der geerbten Immobilie. So verlieren Sie nicht das Wohneigentum und die Erbengemeinschaft erhält eine monatliche Zusatzeinnahme. Auch hier müssen sich alle Parteien einig sein.

 

Was gilt für die Versteuerung?

Unabhängig von den Freibeträgen, die je nach Verwandtschaftsgrad gewährt werden, müssen Sie keine Erbschaftssteuer befürchten, sofern die privat genutzte Immobilie in den nächsten zehn Jahren selbst bewohnt wird. Eine rückwirkende Steuerzahlung ist also denkbar, wenn Sie die Immobilie vorzeitig aufgeben und ausziehen. Fragen zu diesen und weiteren Themen beantwortet Ihnen gerne UNO Immobilien. Senden Sie uns Ihre Anfrage für ein persönliches Beratungsgespräch.