Die Grundsteuer wird einmal jährlich erhoben und betrifft alle Eigentümer von Grundstücken. Im Jahr 2018 wurde die bestehende Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Folge ist die Grundsteuerreform 2022. Warum diese nötig ist und was sich für Sie ändert, erklären wir Ihnen hier.
Wie es zur Reform kam
Die Grundsteuer wird mit einem mehrstufigen Verfahren berechnet, das den sogenannten Einheitswert, die gesetzliche Steuermesszahl und den Hebesatz verwendet. Der als Basis dienende Einheitswert sollte ursprünglich regelmäßig neu ermittelt werden, stammt allerdings in Teilen Deutschlands aus dem Jahr 1935. Dadurch kommt es zu einer Ungleichbehandlung, die 2018 als verfassungswidrig bewertet wurde und die Reform der Grundsteuer erforderlich macht.
Veränderung der Berechnung
Das Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer bleibt weiterhin bestehen. Nur der Einheitswert wird von dem neu berechneten Grundsteuerwert abgelöst. Dieser Wert wird vom Finanzamt mithilfe der Feststellungserklärung ermittelt. Angaben, die Sie als Eigentümer in der Erklärung machen müssen, sind:
- Lage des Grundstücks
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Gebäudeart
- Baujahr des Gebäudes
- Wohnfläche
Seit dem 1. Juli kann die Grundsteuererklärung elektronisch mit dem Portal ELSTER an das Finanzamt übermittelt werden. Die Frist zur Abgabe endet am 31. Oktober 2022. Der errechnete Wert wird an die Kommunen weitergeleitet, die auch zukünftig einmal jährlich die Zahlung erhalten werden. Erhoben wird die neu berechnete Grundsteuer ab dem Jahr 2025. Um eine erneute Ungleichbehandlung zu vermeiden, soll der Grundsteuerwert künftig alle sieben Jahre neu ermittelt werden.
Das ändert sich für Eigentümer
Betroffen von der Reform sind alle Grundstückseigentümer sowohl von bebauten als auch von unbebauten Grundstücken. Ergänzend zu den Grundsteuern A und B für die agrarische und bauliche Nutzung, aus denen sich die Grundsteuer bisher zusammensetzt, wird die Grundsteuer C eingeführt, die für baureife Grundstücke gilt. Mit dieser Änderung sollen Eigentümer angeregt werden, ihre Grundstücke zu bebauen und Grundstücksspekulationen verhindert werden. Ob die neue Grundsteuer höher oder niedriger ausfallen wird, ist bisher nicht abzusehen. Da durch die Reform keine Mehrbelastung entstehen soll, wird nach der Festlegung der Grundsteuerwerte mit einer Anpassung der Hebesätze seitens der Kommunen gerechnet. Vermieter dürfen wie zuvor die Grundsteuer an ihre Mieter weitergeben, sodass auch für Sie als Mieter die Reform eine Rolle spielt.
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